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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06   

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https://dejure.org/2008,25655
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06 (https://dejure.org/2008,25655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06 (https://dejure.org/2008,25655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 (https://dejure.org/2008,25655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - Beweislast - voreheliche Lebensgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs 2a SGB 6; § 46 Abs 1 SGB 6; § 65 Abs 6 SGB 7; § 292 ZPO
    Anscheinender Beweis; Beweggrund; Beweis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; Eheschließung; eheähnliche Beziehung; Einzelfall; Gegenbeweis; gesetzliche Rentenversicherung; gesetzliche Unfallversicherung; gesetzliche Vermutung; gesetzliche Widerlegung; Grund; Heirat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Ausschluss eines Hinterbliebenenrentenanspruchs bei einer Versorgungsehe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06
    Vielmehr reicht es aus, dass lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, nachweislich nicht maßgebend gewesen ist (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84, SozR 3100 § 38 Nr. 5 - zu § 38 BVG; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05, NZA-RR 2008, 207; LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07; Kasseler-Kommentar/Gürtner, § 46 SGB VI, Rn 46c; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, Band I, § 46 SGB VI Anm 4).

    Dass die Ehe nach der Eheschließung am 2. März 2004 auch als solche gelebt wurde (vgl. zu diesem Erfordernis für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nach § 46 Abs. 2a SGB VI: BSG, Urteil vom 3. September 1986, a.a.O.), ist ebenfalls unstreitig.

    Bei einer Eheschließung, die der Sicherstellung der Pflege dient ("Pflegeehe"), handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG jedoch gerade nicht um eine Versorgungsehe (BSG, Urteil vom 3. September 1986, a.a.O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - L 8 U 65/02

    Witwenrente - Verworgungsehe - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06
    Deshalb stellt es auch kein Indiz für eine Versorgungsehe dar, wenn einer der Partner einer langjährigen Lebensgemeinschaft gerade dann seinen bisherigen Widerstand gegen eine vom anderen Partner seit längerem gewünschte Heirat überwindet, wenn er schwer erkrankt ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2003 - L 8 U 65/02).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06
    Vielmehr reicht es aus, dass lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, nachweislich nicht maßgebend gewesen ist (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84, SozR 3100 § 38 Nr. 5 - zu § 38 BVG; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05, NZA-RR 2008, 207; LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07; Kasseler-Kommentar/Gürtner, § 46 SGB VI, Rn 46c; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, Band I, § 46 SGB VI Anm 4).
  • LSG Hessen, 30.11.2007 - L 5 R 133/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06
    Vielmehr reicht es aus, dass lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, nachweislich nicht maßgebend gewesen ist (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84, SozR 3100 § 38 Nr. 5 - zu § 38 BVG; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05, NZA-RR 2008, 207; LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07; Kasseler-Kommentar/Gürtner, § 46 SGB VI, Rn 46c; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, Band I, § 46 SGB VI Anm 4).
  • SG Bremen, 24.02.2011 - S 14 R 41/10
    Dabei kommt es auch nicht unmittelbar darauf an, ob der Kläger und seine Ehefrau hofften, letztere würde noch geraume Zeit - mindestens noch ein Jahr nach der Heirat - leben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06, Rn 26 ff.).

    vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06 R, Rn 26 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07).

    Die Widerlegung der vermuteten Versorgungsehe ist auch nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil sich die Eheschließenden trotz einer langjährigen Partnerschaft erst nach der Diagnose der schweren Erkrankung zur Heirat entschlossen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06, Rn 26 ff.).

    Bei der gebotenen Gesamtschau aller ernsthaft in Betracht kommenden Beweggründe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06, Rn 26 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07, Rn 23 f.) kann sie aber dazu beitragen, die vom Witwer vorgetragene Motivation nachvollziehbar erscheinen zu lassen.

  • SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09

    Rentenversicherung

    Sie berufe sich zudem auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 -.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des LSG Niedersachsen - Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 - beruft, ist der dort geschilderte Sachverhalt in keinster Weise mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09

    Versorgungsehe; Ehevertrag; Erbvertrag; Leberzirrhose

    Sie ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 - der Auffassung, dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bereits dann widerlegt sei, wenn lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, bei der Eheschließung nachweislich nicht maßgebend gewesen sei.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Insbesondere ist nicht abschließend geklärt, ob ganz persönliche Motive, wie z.B. Beistand in schweren Zeiten und Lebensmut im Kampf gegen eine schwere Erkrankung zu geben (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.8.2008 - L 1 R 193/06, veröffentlicht in juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7.3.2007 - L 8 R 207/06, Breithaupt 2007, 956; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207), die im Einzelfall zur Eheschließung geführt haben können, zu erforschen sind.
  • SG Duisburg, 16.12.2009 - S 10 R 23/07

    Rentenversicherung

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten im Rahmen der Beurteilung der Versorgungsabsicht und der gegen die Annahme einer Versorgungsehe sprechenden Umstände auch auf die Kenntnis bzw. die fehlende Kenntnis der Ehegatten von der ungünstigen Verlaufsprognose der nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung des Versicherten an (vgl. BSG vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R; LSG Schleswig-Holstein vom 11.05.2009, Az: L 8 R 162/07; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.08.2008, Az: L 1 R 193/06; LSG Sachen-Anhalt vom 20.09.2007, Az: L 3 RJ 126/05).
  • SG Lüneburg, 02.12.2008 - S 33 R 387/06
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob es ausreichend ist, dass lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, nachweislich nicht maßgebend gewesen ist (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 28.08.2008, Az. L 1 R 193/06, zweifelnd Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.08.2008, Az. L 7 R 187/07), denn auch der Kläger konnte durch seine Einlassungen in der mündlichen Verhandlung Zweifel hieran nicht ausräumen.
  • SG Oldenburg, 25.11.2008 - S 5 R 23/07
    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe ist schon dann gelungen, wenn nur auf Seiten eines der Ehepartner nachgewiesen ist, dass für die Eheschließung Versorgungsgesichtspunkte nicht im Vordergrund gestanden haben (vgl. LSG Nds. vom 28.08.2008 - Az. L 1 R 193/06).
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